Informationen

Datum
13. Juni 2021
Lokalität
Gemeindeverwaltung, Schlösslistrasse 1, 3212 Gurmels
Kontakt
Schmutz Gabriel
Beschreibung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 beschlossen, die folgenden Vorlagen am 13. Juni 2021 zur Abstimmung zu bringen:

1. Volksinitiative vom 18. Januar 2018 «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz»;

2. Volksinitiative vom 25. Mai 2018 «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»;

3. Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz);

4. Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz);

5. Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT).

Zudem wird die nachfolgende kantonale Vorlage am 13. Juni 2021 zur Abstimmung unterbreitet:

1. Parlamentarisches Finanzreferendum über das Dekret über die Erhöhung der Beteiligung des Staates Freiburg am Aktienkapital der Gesellschaft blueFACTORY Fribourg-Freiburg SA.

Eidgenössische Vorlagen

Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)

Angenommen
Beschreibung
Um die negativen Auswirkungen der Coronapandemie zu mildern, hat der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen und verschiedene Formen der Hilfe beschlossen (z. B. Kurzarbeitsentschädigung, Entschädigung für Erwerbsausfall, Unterstützung für Kultur, Sport und Medien). Weil das Epidemiengesetz nicht für alle Massnahmen die gesetzliche Grundlage bot, musste der Bundesrat sich auf Notrecht stützen, wie die Verfassung dies für solche Krisensituationen vorsieht.
Solches Notrecht ist jedoch auf 6 Monate befristet. Um die Massnahmen weiterführen zu können, haben Bundesrat und Parlament das Covid-19-Gesetz erarbeitet. Das Parlament hat das Gesetz im dringlichen Verfahren beschlossen und sofort in Kraft gesetzt.
Gegen das Gesetz ist das Referendum zustande gekommen. Nach Meinung des Referendumskomitees ist das Gesetz überhastet und am Volk vorbei erarbeitet worden. Neben einigen positiven Elementen enthalte es Schädliches (z. B. Subventionen für Medien).
Nach Meinung von Bundesrat und Parlament ist das Gesetz nach den demokratischen Spielregeln zustande gekommen. Das Gesetz sei nötig, um die Hilfe für die von der Pandemie Betroffenen so lange wie nötig fortführen zu können und damit Arbeitsplätze zu erhalten und das Überleben von Schweizer Unternehmen zu sichern.
Würde das Gesetz abgelehnt, würde es am 25. September 2021 ausser Kraft treten, also ein Jahr nachdem es beschlossen wurde. Ab diesem Datum gäbe es keine gesetzliche Grundlage mehr für die wirtschaftlichen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung der Krise, und es könnte eine Situation grosser Ungewissheit darüber entstehen, wie es weitergeht.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 57,57 %
1'144
Nein-Stimmen 42,43 %
843
Leer
21
Stimmbeteiligung
2008
Ebene
Bund
Art
-

Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz)

Abgelehnt
Beschreibung
Der Ausstoss von Treibhausgasen – insbesondere von CO2 – ist die Hauptursache für den Klimawandel, der den Menschen und der Umwelt schadet. Hitzetage, Trockenheit, Überschwemmungen und Erdrutsche sind nur einige der negativen Auswirkungen, von denen die Schweiz besonders stark betroffen ist. Als Gegenmassnahme haben Bundesrat und Parlament eine Strategie entwickelt, mit der die CO2-Emissionen weiter gesenkt werden sollen, und diese Strategie im CO2-Gesetz verankert.
Gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen: Das Gesetz sei teuer und nutzlos (die CO2-Emissionen der Schweiz würden nur einen geringen Teil zum weltweiten Ausstoss beitragen); zudem habe es finanzielle Auswirkungen für den Mittelstand und die KMU, die sich mit zusätzlichen Abgaben und Vorschriften konfrontiert sähen.
Bundesrat und Parlament sind davon überzeugt, dass der Klimawandel und die negativen Auswirkungen, die sich daraus ergeben, mit der gewählten Strategie begrenzt werden können, ohne dass die Bevölkerung und die Unternehmen bestraft werden. Dies geschieht einerseits mittels finanzieller Anreize und Rückvergütungen für diejenigen Privatpersonen und Unternehmen, die weniger CO2 verursachen, und andererseits mittels Investitionen in den Klimaschutz und in die technische Entwicklung, was für alle Vorteile bringt (z. B. kommen mehr Fahrzeuge auf den Markt, die weniger Benzin und Diesel verbrauchen). Mit dem neuen Gesetz wird nicht nur das Klima geschützt, sondern es werden auch neue Arbeitsplätze geschaffen und zusätzliche Aufträge für die KMU generiert. Und wir reduzieren unsere Abhängigkeit von den ausländischen Erdölkonzernen.
Wird das neue CO2-Gesetz abgelehnt, ist sicher, dass die Schweiz das Ziel verfehlt, den Treibhausgas-Ausstoss bis 2030 gegenüber dem Wert von 1990 zu halbieren (Übereinkommen von Paris).

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 40,80 %
812
Nein-Stimmen 59,20 %
1'178
Leer
16
Stimmbeteiligung
2006
Ebene
Bund
Art
-

Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)

Angenommen
Beschreibung
Seit den Anschlägen von Paris im Jahr 2015 ist die terroristische Bedrohung erhöht. Zahlreiche Staaten haben ihre Gesetze verschärft, um den Terrorismus besser bekämpfen zu können. Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren ihr Instrumentarium kontinuierlich ergänzt. Trotzdem bestehen noch gewisse Lücken. Bundesrat und Parlament haben daher eine neue rechtliche Grundlage geschaffen, mit der die Polizei zusätzliche Instrumente erhält, um präventiv gegen terroristische Gefahren vorzugehen. Heute kann die Polizei nämlich nur eingreifen, wenn eine Person bereits eine Straftat begangen hat.
Zwei Komitees, die das neue Gesetz ablehnen, haben das Referendum ergriffen. Sie sind der Ansicht, dass die neuen Massnahmen nicht mehr Sicherheit bringen. Im Gegenteil: Sie würden nicht nur die Menschen- und Kinderrechte verletzen (einige Massnahmen können gegen Kinder ab 12 Jahren verhängt werden), sondern auch ein Risiko für die Gewaltenteilung darstellen, da das neue Gesetz es der Polizei erlauben würde, ohne gerichtliche Genehmigung und auf blossen Verdacht hin Massnahmen anzuordnen und durchzuführen. Weiter unterstreichen sie den willkürlichen Charakter des Gesetzes, mit dem ihrer Meinung nach jede politische Aktivität, die der Regierung missfällt, als «terroristische Aktivität» definiert werden könnte.
Nach Ansicht von Bundesrat und Parlament erlaubt das Gesetz es der Polizei nur dann, zum Schutz der Bevölkerung einzugreifen, wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte für eine terroristische Gefahr bestehen. Jedes Eingreifen der Polizei muss verhältnismässig und somit auf den Einzelfall ausgerichtet sein. Hausarrest zum Beispiel kommt nur als letztes Mittel in Frage und muss immer von einem Gericht genehmigt werden. Der Rechtsstaat, die Grundrechte und die Menschenrechte werden gewahrt, jeder Entscheid kann vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Das neue Gesetz ergänzt die Drei-Säulen-Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung: Prävention, Repression und Reintegration.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 61,47 %
1'214
Nein-Stimmen 38,53 %
761
Leer
24
Stimmbeteiligung
1999
Ebene
Bund
Art
-

Volksinitiative vom 18. Januar 2018 «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz»

Abgelehnt
Beschreibung
Damit Landwirtinnen und Landwirte vom Bund Direktzahlungen erhalten, müssen sie den Nachweis erbringen, dass sie bestimmte Umweltauflagen einhalten.
Für das Komitee sind diese Auflagen ungenügend. Es ist zudem der Ansicht, dass die heutige Landwirtschaftspolitik das Grundrecht auf sauberes Trinkwasser verletzt. Die Initiative will daher, dass Direktzahlungen nur noch an Landwirtinnen und Landwirte ausgerichtet werden, die Antibiotika weder regelmässig noch vorbeugend einsetzen, die pestizidfrei produzieren und die in der Lage sind, alle Tiere mit Futter zu ernähren, das sie auf ihrem Hof produzieren. Das Initiativkomitee verlangt weiter, dass auch die landwirtschaftliche Forschung und Ausbildung sich für diese Form der Landwirtschaft einsetzen.
Bundesrat und Parlament teilen die Anliegen der Initiative, doch gehen ihnen die Forderungen zu weit. Sie weisen darauf hin, dass bereits Gesetzesänderungen ausgearbeitet wurden, mit denen die Risiken, die von Pestiziden ausgehen, vermindert werden sollen (im vergangenen März hat das Parlament Änderungen verabschiedet, die auch der Bundesrat unterstützt).
Wird die Initiative angenommen, ist davon auszugehen, dass die landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz zurückgehen wird und dadurch vermehrt Lebensmittelimporte aus dem Ausland nötig werden mit negativen Folgen für die Umwelt in den betroffenen Ländern.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 35,13 %
704
Nein-Stimmen 64,87 %
1'300
Leer
8
Stimmbeteiligung
2012
Ebene
Bund
Art
-

Volksinitiative vom 25. Mai 2018 «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»

Abgelehnt
Beschreibung
In der Schweiz ist die Verwendung von Pestiziden erlaubt: Sie werden in der Landwirtschaft, bei der Produktion und der Verarbeitung von Lebensmitteln und etwa auch bei der Landschafts- und Bodenpflege eingesetzt, um schädliche Organismen und Krankheitserreger zu bekämpfen. Es dürfen nur in der Schweiz zugelassene Produkte verwendet werden. Und bevor die Pestizide in Verkehr gebracht werden dürfen, müssen sie strenge Kontrollen durchlaufen, damit sie die Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden.
Das Initiativkomitee erachtet diese vorbeugenden Massnahmen jedoch als ungenügend. Es verlangt, dass die Verwendung von synthetischen Pestiziden in der Schweiz verboten wird und dass Lebensmittel, die synthetische Pestizide enthalten, nicht mehr eingeführt werden dürfen. Bis zur vollständigen Umsetzung des Verbots soll es eine Übergangsfrist von 10 Jahren geben.
Bundesrat und Parlament haben Verständnis für das Anliegen, lehnen die Initiative aber ab: Bereits heute hat der Bund strenge Regeln für die Verwendung von Pestiziden festgelegt; zudem unterstützt er die Forschung und die Entwicklung von Alternativen finanziell. Das geforderte Verbot birgt die Gefahr, dass Pflanzen und landwirtschaftliche Produkte nicht mehr vor Bakterien, Viren usw. geschützt werden können, und es würde die Versorgung und die Vielfalt der Lebensmittel einschränken, mit negativen Folgen sowohl für die Konsumentinnen und Konsumenten wie auch für die Produzentinnen und Produzenten. Schliesslich würde das Verbot auch geltende internationale Handelsabkommen verletzen.
PS: Das Parlament hat kürzlich Gesetzesänderungen beschlossen, mit denen die Risiken von Pestiziden reduziert werden sollen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 35,56 %
713
Nein-Stimmen 64,44 %
1'292
Leer
10
Stimmbeteiligung
2015
Ebene
Bund
Art
-

Kantonale Vorlagen

Parlamentarisches Finanzreferendum über das Dekret über die Erhöhung der Beteiligung des Staates Freiburg am Aktienkapital der Gesellschaft blueFACTORY Fribourg-Freiburg SA

Abgelehnt
Beschreibung
Das Innovationsquartier blueFACTORY erstreckt sich über eine Fläche von fast
53 000 m2 im Herzen der Stadt Freiburg auf dem ehemaligen Gelände der Cardinal Brauerei. Die Schliessung dieses Traditionsunternehmens veranlasste den Staat und die Stadt Freiburg, das Grundstück gemeinsam zu erwerben, um ein ehrgeiziges und zukunftsweisendes Innovationsquartier zu errichten, das Raum zum Leben und Arbeiten, aber auch für Innovation, Kultur und Austausch im Dienst der Wirtschaft und der Bevölkerung bietet.
Als Teil des nationalen Swiss Innovation Park verschafft der Standort dem Kanton Freiburg Anschluss an ein Innovationsnetzwerk mit internationaler Ausstrahlung.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 45,02 %
777
Nein-Stimmen 54,98 %
949
Leer
46
Stimmbeteiligung
1772
Ebene
Kanton
Art
-