Leinenpflicht für Hunde im Wald
Für das Wohlbefinden der Hunde ist es wichtig, dass sie regelmässig in der Natur frei herumrennen können. Dabei darf aber nicht vergessen gehen, dass alle Hunde über einen Jagdinstinkt verfügen und deshalb Wildtiere angreifen können. Vor allem im Frühling und anfangs Sommer während der Fortpflanzungszeit zahlreicher Säugetier- und Vogelarten können die Schäden gravierend sein. Denn viele dieser Tiere halten sich in Bodennähe auf oder brüten am Boden. Die Jungtiere sind oft gut im Wald versteckt, aber für Hunde mit ihrem ausserordentlich gut entwickelten Geruchssinn dennoch leicht aufzuspüren. Fuchswelpen, Rehkitze und Jungvögel können sich nicht wehren oder flüchten und sind deshalb leichte Beuten.
Die Leine ist die einzige sichere Möglichkeit, Hunde davon abzuhalten, Unterholz und Dickicht zu durchstreifen und dadurch die Wildtiere zu stören. Das Amt für Wald und Natur erinnert deshalb alle Hundehalterinnen und Hundehalter daran, dass sie ihre vierbeinigen Gefährten vom 1. April bis zum 15. Juli im Wald obligatorisch an der Leine führen müssen. Zudem müssen die Hunde auch ausserhalb dieser Periode jederzeit unter Kontrolle sein. Jede Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift kann mit einer Ordnungsbusse geahndet und in schwerwiegenderen Fällen bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden.