Lottobewilligungsgesuch
Für die Durchführung von Lottos braucht es eine Bewilligung des Oberamtes. Pro Veranstalterin oder Veranstalter werden jährlich maximal zwei Kleinlotterien bewilligt.
Das Gesuch ist dem zuständigen Oberamt mindestens 30 Tage vor dem Lotto zuzustellen.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Allgemeine Verwaltung | 026 674 93 33 | gemeinde@gurmels.ch |