Krankenkassen Prämienverbilligung 2025 - Antrag

Der Antrag auf Verbilligung der Krankenkassenprämie ist vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den erforderlichen Beilagen bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse einzureichen. Nach erfolgter Prüfung Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Verfügung oder Korrespondenz. Der Antrag auf Verbilligung der Krankenkassenprämie muss bis spätestens am 31. August 2025 eingereicht werden. Die kantonale AHV-Ausgleichskasse tritt auf nach Ablauf der Frist eingereichte Gesuche nicht mehr ein.

Der Antrag auf Verbilligung der Krankenkassenprämie kann auch online eingereicht werden. Wir verweisen auf die Website der Ausgleichskasse Freiburg.

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